CSRD
Nachhaltigkeitsberichterstattung – wen sie wann betrifft (Stand nach dem Omnibus-Paket).
Diese Informationen basieren auf meiner persönlichen Einschätzung und stellen keine Rechtsberatung dar. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt.
- Was ist das?
Die CSRD ist die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Große Unternehmen müssen offenlegen, wie sie mit Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG) umgehen. - Ab wann gilt sie?
- Seit 2024: Große, bereits unter der NFRD berichtspflichtige Unternehmen.
- Verschoben (Stop-the-Clock & Omnibus 2025): Die weiteren Stufen wurden um zwei Jahre verschoben – große Unternehmen berichten nun ab 2028 (für das Geschäftsjahr 2027), börsennotierte KMU ab 2029.
- Neuer Schwellenwert: Künftig sollen nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden direkt berichtspflichtig sein.
- Wer ist betroffen?
Direkt nur größere Unternehmen, aber Lieferanten müssen oft Daten liefern. - Was müssen Unternehmen beachten?
Falls ein Unternehmen größere Unternehmen beliefert (z. B. Supermärkte), könnte es Nachhaltigkeitsdaten liefern müssen, z. B. CO₂-Emissionen, Energieverbrauch oder soziale Aspekte.
CSRD – Nachhaltigkeits berichtspflichten
Die meisten Unternehmen sind direkt nicht berichtspflichtig, könnten aber von großen Kunden nach Nachhaltigkeitsdaten gefragt werden.
Schritte für Unternehmen:
✅ Lieferketten- und Energieverbrauch dokumentieren
- Energieverbrauch von Maschinen, Kühlsystemen und Produktionsanlagen messen.
- CO₂-Emissionen von Lieferfahrzeugen oder Produktionsprozessen erfassen.
✅ Nachhaltigkeitsmaßnahmen prüfen
- Gibt es Möglichkeiten zur Reduzierung von Energieverbrauch oder Abfall?
- Werden nachhaltige Rohstoffe genutzt?
✅ Anfragen von Kunden vorbereiten
- Falls große Kunden (z. B. Supermärkte) Nachhaltigkeitsdaten verlangen, sollten diese schnell bereitgestellt werden können.
✅ Langfristige Strategie entwickeln
- Nachhaltigkeit kann ein Marketing-Vorteil sein: Falls ein Unternehmen umweltfreundliche Praktiken nachweisen kann, kann es sich besser positionieren.
Weiterführende Links
- Europäische Kommission – Corporate Sustainability Reporting
- EU-Rat – Einigung zur Vereinfachung (Omnibus, Dez. 2025)
- EFRAG – ESRS-Berichtsstandards
Stand: Juni 2026 · Diese Übersicht wird regelmäßig aktualisiert und ersetzt keine Rechtsberatung.