EU AI Act

Die KI-Verordnung der EU: Risikoklassen, Fristen und was Unternehmen jetzt beachten müssen.

Diese Informationen basieren auf meiner persönlichen Einschätzung und stellen keine Rechtsberatung dar. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt.

 

  • Was ist das?

    Der EU AI Act regelt die Nutzung und Entwicklung von Künstlicher Intelligenz in Europa. Er unterscheidet zwischen verschiedenen Risikoklassen:
    • Verbotene KI (z. B. Social Scoring)
    • Hochrisiko-KI (z. B. in der Kreditvergabe oder Medizin)
    • Niedriges Risiko (z. B. Chatbots)

  • Ab wann gilt er?

    Die Verordnung ist seit dem 1. August 2024 in Kraft und gilt gestaffelt: Verbote für inakzeptable KI seit 2. Februar 2025, Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) seit 2. August 2025.

    Die Pflichten für Hochrisiko-KI sollen durch die „Digital-Omnibus“-Novellierung nach hinten rücken: nutzungsbasierte Systeme (Anhang III) von August 2026 auf den 2. Dezember 2027, produktbezogene Systeme (Anhang I, z. B. Medizinprodukte oder Fahrzeuge) von August 2027 auf den 2. August 2028. Wichtig: Diese Verschiebung beruht auf einer vorläufigen Einigung von EU-Parlament und Rat (Mai 2026) und ist noch nicht förmlich beschlossen – bis zur endgültigen Annahme gelten formal weiter die ursprünglichen Fristen (2. August 2026 bzw. 2027).

    Zusätzlich plant die Novellierung, die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte („Watermarking“) auf den 2. Dezember 2026 zu verschieben und neue Verbote (u. a. für KI-generiertes Missbrauchsmaterial) aufzunehmen.

  • Wer ist betroffen?

    Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln oder einsetzen.

  • Was müssen Unternehmen beachten?

    Falls ein Unternehmen KI für Entscheidungen (z. B. Personalplanung, Preisgestaltung, Kundenanalyse) nutzt, muss geprüft werden, ob das unter den AI Act fällt. Falls eine externe KI-Software genutzt wird, muss der Anbieter die Konformität sicherstellen.

Schritte für Unternehmen:

KI-Anwendungen identifizieren

  • Nutzt Ihr Unternehmen bereits KI? (z. B. zur Personalplanung, Preisoptimierung, Nachfrageprognosen?)
  • Falls ja: Ist das eine “Hochrisiko-KI”? (Wahrscheinlich nicht, aber prüfen!)

Anbieter kontaktieren & Zertifizierung klären

  • Falls externe KI-Software genutzt wird (z. B. in einer Kassen- oder ERP-Software), prüfen, ob der Anbieter konform mit dem AI Act ist.

Transparenz & Nachvollziehbarkeit sicherstellen

  • Wenn Ihr Unternehmen KI-gestützte Entscheidungen trifft (z. B. welche Produkte weniger produziert werden), sollte dies dokumentiert sein.
  • Kunden und Mitarbeiter sollten informiert werden, wenn eine KI verwendet wird.

Schulung der Mitarbeiter

  • Falls KI im Unternehmen eingeführt wird, sollten die Mitarbeiter verstehen, wie sie funktioniert und welche Entscheidungen sie beeinflusst.