E-Rechnungspflicht
Die E-Rechnung wird im B2B schrittweise Pflicht – Formate, Fristen und Umstellung.
Diese Informationen basieren auf meiner persönlichen Einschätzung und stellen keine Rechtsberatung dar. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt.
Was ist das?
Die E-Rechnungspflicht verlangt von Unternehmen, elektronische Rechnungen im Business-to-Business (B2B)-Bereich zu empfangen und auszustellen. Ziel ist es, die Effizienz und Transparenz im Rechnungswesen zu erhöhen.Wer ist betroffen?
Alle Unternehmen, die im B2B-Bereich tätig sind, unabhängig von Branche und Größe.Wann tritt sie in Kraft?
- Ab 1. Januar 2025: Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen.
- Ab 1. Januar 2027: Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 €.
- Ab 1. Januar 2028: Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen für alle anderen Unternehmen.
E-Rechnungspflicht – Schritte für Unternehmen
✅ Systeme überprüfen und aktualisieren
- Stellen Sie sicher, dass Ihre Buchhaltungssoftware E-Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRDverarbeiten kann.
- Falls erforderlich, Software-Updates oder neue Plugins implementieren.
✅ Mitarbeiterschulung
- Schulung des Personals im Empfang, Verarbeitung und Archivierung von E-Rechnungen.
- Klärung der neuen Anforderungen mit dem Steuerberater.
✅ Prozesse anpassen
- Interne Abläufe für den Empfang und Versand von E-Rechnungen festlegen.
- Sicherstellen, dass Rechnungen rechtssicher archiviert werden.
✅ Kommunikation mit Geschäftspartnern
- Informieren Sie Ihre Lieferanten und Geschäftspartner über die Umstellung auf E-Rechnungen.
- Prüfen, ob Ihre Partner bereits E-Rechnungen versenden können.
✅ Testphase einplanen
- Vor der Einführung Testläufe durchführen, um Fehler frühzeitig zu erkennen.
- Kontrolle, ob die Rechnungen korrekt übermittelt und verarbeitet werden.
Weiterführende Links
- Bundesfinanzministerium – FAQ E-Rechnung
- DATEV – Gesetzliche Regelungen zur E-Rechnung
- IHK – E-Rechnungspflicht ab 2025
Stand: Juni 2026 · Diese Übersicht wird regelmäßig aktualisiert und ersetzt keine Rechtsberatung.